Garantie und Gewährleistung

Wenn du ein BZEN kaufst, kannst du entspannt sein. Für dein Fahrrad gilt eine erweiterte Herstellergarantie, die länger ist als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.  Es ist wichtig, dass du dich immer auf dein Fahrrad verlassen und es in gutem Zustand genießen kannst. Deshalb bietet BZEN 5 Jahre Garantie auf den Rahmen und die Gabel.

Für jedes neue BZEN-Fahrrad besteht eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab dem Lieferdatum. Die Gewährleistung erstreckt sich auf unsere Rahmen und alle Originalteile gegen Herstellungs- und Materialfehler.

Beim Verkauf eines gebrauchten Fahrrads (z.B. eines Demorads) ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt.

Diese Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz des mangelhaften Rahmens oder der mangelhaften Teile und ist das einzige Mittel der Gewährleistung.

Die Klage verjährt innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem der Käufer die Vertragswidrigkeit entdeckt hat, ohne dass diese Frist vor Ablauf der in § 1 vorgesehenen Zweijahresfrist abläuft. Ansprüche aus dieser Gewährleistung müssen jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Entdeckung des Mangels durch den Käufer geltend gemacht werden. Sie müssen direkt auf unserer Website unter Support/Garantie oder per E-Mail an support@bzenbikes.com geltend gemacht werden. Wenn Sie sich auf der BZEN-Website registriert haben, dienen Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse als Kaufnachweis. Wenn Sie sich nicht auf unserer Website registriert haben, legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Rechnung vor.

Diese Gewährleistung gilt nicht für normalen Verschleiß, unsachgemäße Montage oder Wartung des Fahrrads oder den Einbau von Teilen oder Zubehör. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder Vernachlässigung entstanden sind. Änderungen am Rahmen oder an den Originalteilen führen zum Erlöschen dieser Garantie. BZEN SRL haftet nicht für zufällige Schäden oder Folgeschäden.

Arbeitskosten im Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen sind nur dann von der Gewährleistung abgedeckt, wenn die Wahl der Reparaturwerkstatt von BZEN genehmigt wurde.

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir ab dem Modelljahr 2023 freiwillig eine verlängerte Garantie von insgesamt 5 Jahren ab Rechnungsdatum für BZEN-Rahmen und BZEN-Gabeln, ausgenommen Lager und Stoßdämpfer sowie Schäden an der Lackierung/Eloxierung.

Ohne die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden einzuschränken, unterliegt unsere freiwillige Garantie den folgenden zusätzlichen Bedingungen: Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch im Sinne der auf unserer Website und in unserer Gebrauchsanweisung beschriebenen Einsatzbereiche des jeweiligen Produkts verursacht werden, wie z.B.: Vernachlässigung des Produktes; Veränderungen am Rahmen oder an der Gabel (z.B. Gravuren oder Lackierungen); Sturz; übermäßige Belastung; Sprünge; Einbau und Veränderung von Zusatzkomponenten, die nicht ausdrücklich von uns genehmigt wurden oder Ersetzen unserer Originalteile durch Komponenten, die nicht eine vergleichbare Qualität aufweisen.

Die Garantieansprüche für die verlängerte Garantie beschränken sich auf die vorgenannten Punkte, wobei zusätzlich anfallende Kosten (wie z.B. Montage, Transport etc.) und Mehrkosten für Montage oder Material aufgrund eines Modellwechsels nicht abgedeckt sind. Im Rahmen unserer freiwilligen Garantie hat der Kunde diese Kosten zu tragen.

Unsere freiwillige Garantie gilt nur für den Erstkäufer des Produkts.

2 Jahre

GEWÄHRLEISTUNG

  • 2 Jahre ab dem Datum der Rechnung
  • Nur für die Komponenten und die Herstellungsfehler, die bei der Lieferung vorhanden waren
  • Unabhängig vom Besitzer
  • Zusätzlich zu den Komponenten deckt BZEN auch die Versand- und Arbeitskosten

5 Jahre

GARANTIE

  • 5 Jahre ab dem Rechnungsdatum
  • Nur für die Komponenten und die Herstellungsfehler, die bei der Lieferung vorhanden waren
  • Gilt ausschließlich für den Rahmen und die Gabel
  • Beschränkt auf den Erstbesitzer
  • Versand-, Arbeits- und Zollkosten (falls zutreffend) gehen zu Lasten des Besitzers